Kosten
Gesetzlich Krankenversicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Psychotherapie vollständig auf Antrag im Rahmen der Psychotherapierichtlinien. Hierzu bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte mit. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten Psychotherapie. Allerdings gibt es je nach Tarif und Krankenversicherung teilweise Unterschiede im Umfang der Erstattung. Meist wird lediglich ein nicht kostendeckender Steigerungssatz erstattet, weshalb Privatversicherte und Beihilfeberechtigte oft einen Teil der Kosten selber tragen müssen. Teilweise besteht auch ein jährliches Stundenhöchstkontingent. Es ist daher anzuraten, dass Sie sich vorab über die Erstattungsmodalitäten Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle informieren.
Selbstzahler
Wenn Sie die Psychotherapie selbst bezahlen möchten, gelten für Sie die gleichen Gebührensätze wie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Diese unterscheiden sich je nach Behandlungsform.
Ausfallregelung
In einer reinen Bestellpraxis wie dieser genießen Sie den Vorteil, kaum Wartezeiten zu haben. Die Termine werden ausschließlich für Sie reserviert. Das heißt jedoch auch, dass bei einer kurzfristigen Absage Ihrerseits kein anderer Patient Ihren Platz einnehmen kann. Daher gilt folgende Regelung:
Bei Einzelterminen: Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin über die Telefonnummer der Praxis, über das Terminausfallformular oder per Mail an kontakt@pvwz.de zu erfolgen. Eine fristwahrende Absage an andere E-Mail-Adressen ist nicht möglich. Bei Absagen nach dieser Frist gleich aus welchem Grund (d. h. auch im Fall von Krankheit) wird Ihnen, wenn der Termin nicht anderweitig belegt werden kann, privat eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 70, – € in Rechnung gestellt.
Für Gruppentermine: Der Gruppenplatz steht exklusiv zur Verfügung und kann nicht anderweitig besetzt werden. Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind grundsätzlich vorab rechtzeitig abzusagen. Nicht wahrgenommene Termine werden unabhängig vom Grund, auch im Krankheitsfall, mit einer Ausfallgebühr in Höhe von 35,– € in Rechnung gestellt. Pro Quartal ist ein einmaliges kostenfreies Fehlen möglich. Wird dieser Anspruch in einem Quartal nicht genutzt, kann er in das folgende Quartal übertragen werden. Nicht genutzte Fehltage addieren sich somit über die Zeit auf.
Bescheinigungen
Bescheinigungen, die nicht im Rahmen der Leistungen der entsprechenden Krankenkasse liegen, werden von uns mit Ihnen privat entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten abgerechnet.
